WISSENSWERTES ZUM E-AUTO ALS FIRMENWAGEN.

Vielleicht plant Ihr Arbeitgeber ein Elektroauto als Firmenwagen zur Verfügung zu stellen oder Sie verwenden bereits ein E-Auto als Dienstfahrzeug. Dann können Sie von zahlreichen Vorzügen profitieren. Allerdings gibt es einige Regelungen – vor allem bezüglich geldwerter Vorteile, Abrechnungen und Ladekosten – zu beachten, über die wir Sie gerne informieren.

BMW i4 eDrive40 Gran Coupé: Energieverbrauch kombiniert: 19,1 kWh/100km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2 Klasse(n): A

DER GELDWERTE VORTEIL BEI DIENSTFAHRZEUGEN.

Bei einem geldwerten Vorteil handelt es sich um eine Sachleistung, die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt erhalten. Den Betrag, den Arbeitnehmer bezahlen müssten, um diesen Vorteil zu erhalten, müssen diese versteuern. Die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs ist ein solcher geldwerter Vorteil. Die Berechnung erfolgt entweder über ein Fahrtenbuch oder durch die pauschale Versteuerung eines bestimmten Prozentsatzes vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs.

DARUM LOHNT SICH EIN ELEKTROAUTO ALS FIRMENWAGEN BESONDERS.

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor: 1,0 %

Plug-in Hybridfahrzeuge (PHEV) mit mehr als 60 km elektrischer Reichweite oder mit nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km: 0,5 %

Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis über 70.000 €: 0,5 %

Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis unter 70.000 €: 0,25 %

Das führt bei der Steuererklärung zu deutlichen Unterschieden. So müssen Sie zum Beispiel einen 5er BMW mit einem Bruttolistenpreis von 80.000 € monatlich mit 800 € versteuern, wenn es ein Diesel oder Benziner ist. Fällt die Wahl hingegen auf einen vollelektrischen BMW i5 mit dem gleichen Bruttolistenpreis, fallen nur 400 € an. Noch größer ist der Unterschied bei günstigeren Fahrzeugen. So erhöht ein Firmenwagen wie der BMW iX1 für 50.000 € als Verbrenner das zu versteuernde Einkommen um 500 €, als E-Auto iX1 aber nur um 125 €.

 

Gut zu wissen: Ein BMW i Modell kann aber noch weitere Kostenvorteile bieten. Beispielsweise in Sachen Verbrauch. Ob sich ein Elektroauto für Sie persönlich rechnet, können Sie mit unserem kostenlosen E-Ersparnis-Rechner schnell und einfach herausfinden.

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AB 2024 - ANHEBUNG DER BEMESSUNGSGRENZE AUF 70.000 €.

Im Rahmen des neuen Wachstumschancengesetzes hat die Bundesregierung eine Neuregelung der steuerlichen Behandlung von elektrischen Dienstwagen ab 2024 beschlossen und umgesetzt. Die Schwelle des Bruttolistenpreises, bis zu der die vergünstigte 0,25-Prozent-Regelung für die private Nutzung von E-Dienstwagen gilt, wurde von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben.


Mit dieser Maßnahme fördert die Regierung den Erwerb von hochpreisigen Elektroautos als Firmenwagen, um den gestiegenen Anschaffungskosten dieser Fahrzeuge Rechnung zu tragen. Alle ab dem 01.01.2024 erstmals zugelassenen E-Firmenwagen profitieren von der erhöhten Bemessungsgrenze.

KOSTEN FÜR DIE WALLBOX.

Wenn Sie Ihren E-Firmenwagen nur im Betrieb aufladen, können Sie diesen Absatz überspringen. Allerdings erhöht die eigene Wallbox Ihre Flexibilität beim Laden. Relevant ist dabei die Summe aus Anschaffungs- und Installationskosten. Übernimmt diese Ihr Arbeitgeber, sparen Sie zwar zunächst Geld, müssen hier jedoch den geldwerten Vorteil wie beim E-Auto als Firmenwagen versteuern. Manche Firmen begleichen die Steuerlast aber für Arbeitnehmer und übernehmen die pauschale Versteuerung: 25 % Lohnsteuer zuzüglich gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

 

Alternativ kann Ihnen Ihr Chef die Wallbox auch leihweise überlassen. Auch hier entsteht ein geldwerter Vorteil. Immerhin sparen Sie sich hier die Sozialversicherungsbeiträge, solange die Ladestation nicht Ihnen gehört. Unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber gar nicht beim Wallboxkauf, haben Sie zwar höhere Anschaffungskosten. Immerhin können Sie sich  dann aber genau das Modell aussuchen, das alle von Ihnen gewünschten Features bietet.

 

Praxistipp: In vielen BMW i Modellen zählt der BMW Flexible Fast Charger bereits zum Lieferumfang. Mit den optional erhältlichen Adaptern lässt sich dieser Flexible Fast Charger zu einer mobilen Wallbox mit 11 kW Ladeleistung aufrüsten.

LADEKOSTEN UND ABRECHNUNG BEIM LADEN VON E-AUTOS ALS FIRMENWAGEN.

Bei den Ladekosten von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeug gilt es zu differenzieren. Zunächst muss geklärt werden, ob das Aufladen daheim oder am Arbeitsplatz erfolgt. Zudem kann relevant sein, ob der Arbeitgeber dem Mitarbeiter überhaupt Lademöglichkeiten für den Firmenwagen anbietet.

Ladekosten und Abrechnung beim Aufladen des E-Dienstfahrzeugs im Betrieb

Viele Unternehmen, die Mitarbeitern ein Elektroauto als Firmenwagen anbieten, stellen auch Lademöglichkeiten auf dem Betriebsgelände zur Verfügung. Ist dieses Laden des Dienstfahrzeugs am Arbeitsplatz verbilligt oder sogar kostenlos, fallen keine Steuern an.

Ladekosten und Abrechnung beim Aufladen des E-Firmenwagens daheim

Wenn Sie Ihren elektrischen Dienstwagen zuhause laden möchten, entstehen Ihnen z.B. Kosten für den Ladestrom, die Sie geltend machen können. Möglich ist das entweder über pauschale Beträge oder über eine genaue Abrechnung.

Pauschale Abrechnung des Ladestroms

Die Pauschalbeträge verursachen wenig Aufwand, berücksichtigen Ihre Kosten dafür aber nicht so präzise. Die Pauschale beträgt bei vollelektrischen Fahrzeugen (BEV)  70 € pro Monat, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Lademöglichkeit für Ihren Firmenwagen zur Verfügung stellt.

 

Falls eine Ladeoption am Arbeitsplatz vorhanden ist, können Sie als Pauschale monatlich immerhin noch 35 € geltend machen. Diese Pauschalbeträge mindern dann den beim geldwerten Vorteil anzusetzenden Betrag bei der Firmenwagenversteuerung – solange der Arbeitgeber die Stromkosten für das Aufladen nicht erstattet.

Präzise Abrechnung des Ladestroms

Der Ladestrom für Ihren E-Dienstwagen lässt sich auch genau bis auf die Kilowattstunde abrechnen. Die beste Option ist hier oft eine Wallbox mit integriertem Stromzähler und mehreren RFID-Karten. Dadurch lässt sich der Ladestrom für den Firmenwagen und andere Fahrzeuge unterscheiden. Allerdings ist eine solche Wallbox etwas teurer als ein Standardmodell.

 

Kosten entstehen aber auch, wenn Sie alternativ einen Zwischenzähler für den bestehenden Stromanschluss oder sogar einen weiteren Stromanschluss mit eigenem Zähler beantragen. Zudem ist hier dann keine Differenzierung zwischen dem Ladestrom für private oder dienstliche Fahrzeuge möglich, sodass Sie hier praktisch nur Ihren E-Firmenwagen laden können.

UNSER FAZIT: EIN E-AUTO ALS FIRMENWAGEN LOHNT SICH.

Ein herkömmlicher Firmenwagen, den Sie auch privat nutzen können, ist gut, ein vollelektrischer BMW als Firmenwagen aber oft besser. So sparen Sie bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils gegenüber Verbrennern. Das gilt vor allem dann, wenn der Bruttolistenpreis bei der Erstanmeldung unter 60.000 € (ab 2024: 70.000 € (geplant)) liegt. Berücksichtigen Sie unbedingt auch die Kosten für eine private Wallbox in der Steuererklärung korrekt. Bei der Abrechnung der privaten Ladekosten können Sie entweder einfach zu handhabende Pauschalen nutzen oder präzise abrechnen.

DYNAMISCH. KOMFORTABEL. ELEKTRISCH.

Unsere Elektroautos kombinieren modernes Fahrgefühl mit effizienten Technologien. Von eleganten Limousinen bis zu leistungsstarken SUVs – finden Sie das Fahrzeug, das genau zu Ihnen passt. 

ENERGIEVERBRAUCH UND EMISSIONEN.

BMW XM: Energieverbrauch gewichtet kombiniert: 33,6 kWh/100 km und 1,9 l/100 km (WLTP); CO2-Emissionen gewichtet kombiniert: 43 g/km (WLTP); CO2-Klassen: Bei entladener Batterie G; gewichtet kombiniert B; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie: 12,9 l/100 km (WLTP)

 

MINI Countryman SE ALL4: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 18,5; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite in km: 432-399

 

BMW i5 eDrive40 Touring: Energieverbrauch kombiniert: 17,0 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 548 km (WLTP); Leistung: 250 kW (340 PS)