Der Netzbetreiber kann die Installation einer 11 KW Wallbox prinzipiell nicht verwehren. Es reicht, diese beim jeweiligen Netzbetreiber anzumelden.
Ist die Wahl aber auf eine 22 kW-Wallbox gefallen, kann der Netzbetreiber diese nicht genehmigen und den Einbau damit verwehren.
Dann haben Mieter und Vermieter 3 Optionen:
- Keine Wallbox installieren
- Eine Wallbox mit 11 kW Leistung installieren
- Anforderungen des Netzbetreibers erfüllen. Leitungen, Sicherungen und Immobilie auf 22 kW Leistung umrüsten.