Anstatt den geladenen Strom genau zu erfassen, können Sie ihn auch über den sogenannten pauschalen Auslagenersatz mit dem Arbeitgeber abrechnen. Hierzu hat der Gesetzgeber feste Regeln und Pauschalbeträge festgesetzt, die Sie sich von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei für das Laden des Dienstwagens ausbezahlen lassen können. Die Höhe richtet sich dabei vor allem nach den Lademöglichkeiten bei Ihrem Arbeitgeber:
Monatliche Pauschale bei Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 30 Euro
Monatliche Pauschale ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 70 Euro
Tipp: Der Begriff “Lademöglichkeit” beim Arbeitgeber ist weit gefasst. Ein fest verbauter, geeigneter Stromanschluss kann schon als Lademöglichkeit zählen. Ebenso zählt eine vergünstigte oder kostenlose Ladekarte bereits als Lademöglichkeit.