DEN FIRMENWAGEN ZUHAUSE LADEN - DARAUF GILT ES ZU ACHTEN!

BMW i4 eDrive40: Vollelektrisch; Leistung 340 PS (250 kW); Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 19,1-16,1; CO2-Emission kombiniert in g/km: 0; CO2-Klasse: A. Mehr unter www.bmw.de/pkw_envkv.
SOLL MAN DIE WALLBOX SELBST KAUFEN ODER SIE DEN ARBEITGEBER KAUFEN LASSEN?
Inwiefern sich der Arbeitgeber am Kauf der Wallbox beteiligt, hängt von den individuellen Bestimmungen des Arbeitsverhältnisses ab. Abhängig davon, kann der Arbeitgeber die Wallbox ganz oder zumindest teilweise finanzieren. Hierbei kann es jedoch zu Vorgaben hinsichtlich des Wallbox-Modells kommen, da manche Arbeitgeber die Ladeinfrastruktur in das eigene Abrechnungssystem integrieren wollen.
Zudem ist es wahrscheinlich, dass bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Rückbau der Wallbox fällig wird, da es sich hierbei um Firmeneigentum handelt. Finanziert der Arbeitgeber die Wallbox, übernimmt er in der Regel auch die Kosten für anstehende Reparaturen, wenn diesbezüglich nicht andere Absprachen getroffen wurden.
Auch eine private Finanzierung durch den Arbeitnehmer ist möglich. In einem solchen Fall kann der Kauf jedoch durch den Arbeitgeber bezuschusst werden. Zu beachten ist, dass auf diesen Zuschuss (geldwerter Vorteil) pauschal 25% Lohnsteuer erhoben wird.
WIE ERFOLGT DIE ABRECHNUNG GEGENÜBER DEM ARBEITGEBER?
Die Abrechnung für das Laden von Elektro-Dienstwagen kann auf zwei Arten erfolgen: pauschal oder verbrauchsgenau. Bei einer pauschalen Abrechnung zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Pauschale von derzeit 30 € für E-Autos und 15 € für Plug-in-Hybride. Wenn der Arbeitgeber keine Lademöglichkeiten auf dem Firmengelände zur Verfügung stellt, erhöht sich die Pauschale sogar auf 70 €, bzw. 35 €.
Die verbrauchsgenaue Abrechnung richtet sich dagegen nach dem tatsächlichen Stromverbrauch. Hierbei muss jedoch ein separater Zähler vorhanden sein oder ein geeichter Energiezähler integriert werden. Dies kann eventuell Umbaumaßnahmen erforderlich machen.
Falls der Arbeitnehmer die Kosten ganz oder teilweise trägt, z.B. wenn der tatsächliche Verbrauch die monatliche Pauschale übersteigt, kann er den geldwerten Vorteil, der sich durch die private Nutzung des Dienstwagens ergibt, reduzieren.
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LOHNT SICH EIN SEPERATER ODER INTEGRIERTER ZÄHLER?
Eine eventuelle Umrüstung der Wallbox durch die Integration eines Zählers ist nötig, wenn eine verbrauchsgenaue Abrechnung bevorzugt wird. Ein Zähler kann entweder direkt in der Wallbox verbaut sein oder zwischen der Wallbox und dem Hauptstromzähler angeschlossen werden. Ein separater Zähler verhindert gegebenenfalls den nötigen Wechsel des Wallbox-Modells, allerdings kann dann nur der Dienstwagen geladen werden.
Ein integrierter Zähler hingegen ermöglicht nicht nur eine direkte Abrechnung über die Wallbox, sondern ordnet die Ladevorgänge auch den einzelnen Fahrzeugen zu. Dies erfolgt durch die Zugangskontrolle, z.B. durch eine RFID-Karte. Ein Vorteil dieser Variante ist, dass auch private E-Autos an der Wallbox aufgeladen werden können.
MUSS DIE WALLBOX EICHRECHTSKONFORM SEIN?
Eine eichrechtskonforme Wallbox wird dann benötigt, wenn der Arbeitgeber auf deren Einbau besteht. In allen anderen Fällen reicht eine Wallbox mit einem MID-Zähler aus. MID steht für “Measuring Instruments Directive”, eine europäische Richtlinie, die Anforderungen an die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Messgeräten definiert. Ein MID-Zähler misst den Stromverbrauch präzise und ist daher in der Regel ausreichend. Allerdings erfüllt ein MID-Zähler allein nicht die strengen Anforderungen des deutschen Eichrechts.
Das deutsche Eichrecht geht über den MID-Standard hinaus und stellt spezifische Anforderungen an Messgeräte und Datenhandhabung. Neben der Gewährleistung präziser Messungen verlangt es, dass die erfassten Daten manipulationssicher gespeichert werden und für den Endnutzer jederzeit in transparenter Form zugänglich sind. Die Wallbox muss beispielsweise sicherstellen, dass Messwerte nicht nachträglich verändert werden können. Zudem müssen die Messdaten nachvollziehbar sein. Diese Vorgaben gewähren nicht nur eine
höhere Rechtssicherheit, sondern fördern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Abrechnung.
Mittlerweile sind immer mehr eichrechtskonforme Wallboxen auf dem Markt verfügbar. Allerdings ist die Anschaffung eines entsprechenden eichrechtskonformen Wallbox-Modells vergleichsweise kostspieliger.
Praxistipp: Die BMW Wallbox der 4. Generation verfügt über keinen integrierten Zähler. Daher musst du bei diesem Wallbox Modell für die verbrauchsgenaue Abrechnung immer einen separaten Zähler von deinem Elektriker an der Zuleitung installieren lassen.
WAS MUSS ICH BEACHTEN, WENN ICH EINE PV-ANLAGE BESITZE?
Besitzer einer Solaranlage sollten darauf achten, dass die Wallbox die technischen Voraussetzungen hat, um überschüssigen Solarstrom zum Aufladen des E-Autos zu nutzen. Entsprechende Modelle können dazu beitragen, die Stromkosten zu senken. Manche Wallboxen wie der go-e Charger PRO oder die Mennekes AMTRON 4YOU 560 Wallbox verfügen zusätzlich über eine automatische Phasenumschaltung. Diese stellt sicher, dass der Ladevorgang selbst bei einem schwachen Solarertrag (ab 1,4 kW) gestartet wird. Zusätzlich sollte die PV-Wallbox über ein integriertes Lastmanagement verfügen. Dadurch kann der Ladevorgang dynamisch an die verfügbare Strommenge des Hausanschlusses angepasst werden.
Praxistipp: In Kombination mit einem E-Dienstwagen ist es wichtig, dass die Nutzung von selbst erzeugten Strom mit dem Arbeitgeber klar geregelt ist, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Stromkosten erstattet.
FAZIT ZUM LADEN VON ELEKTRO-FIRMENWAGEN
Die Auswahl der passenden Wallbox für einen Elektro-Dienstwagen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen Finanzierung, Abrechnung und Anforderungen des Arbeitgebers. Abhängig davon, wie hoch die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers ausfällt, kann es einerseits zu Vorteilen, z.B. bei Reparaturkosten, kommen, andererseits jedoch die Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Modells eingeschränkt sein.
Ob die Abrechnung über eine Monatspauschale oder verbrauchsgenau erfolgt, sollte nach Möglichkeit im Vorhinein besprochen werden, um den Abrechnungsvorgang transparent zu gestalten. Gleichzeitig sollte geklärt werden, ob die Wallbox eichrechtskonform sein muss oder ein MID-Zähler ausreicht und was für ein Zähler für die Abrechnung verwendet wird. Besitzer einer Solaranlage sollten sich auch erkundigen, wie die Nutzung selbst produzierten Stroms abgerechnet wird.
Zusammenfassend lohnt es sich, die Anforderungen mit dem Arbeitgeber abzustimmen und mögliche Zuschüsse zu nutzen. Die passende Wallbox ist nicht nur eine praktische Ergänzung für den Arbeitsalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität.
Unser Team aus leidenschaftlichen langjährigen E-Mobilitätsexperten, Ladelösungsspezialisten, Stromnetzverstehern hilft Ihnen, das richtige Gesamtpaket zu finden und kümmert sich um alle Details.