STEUERVORTEILE VON E-DIENSTWAGEN.

Bei Vorteilen im Zusammenhang mit E-Autos denken viele vermutlich zuerst an die Prämien, die beim Fahrzeugkauf winken oder den Vorzügen, die mit dem E-Kennzeichen zusammenhängen. Mittel- und langfristig oft noch bedeutender sind aber steuerliche Vorteile. Steuervorteile sind bei Elektroautos besonders interessant, wenn es sich um Dienstwagen handelt.

Wir betrachten diese Vorzüge, die 2024 auf Sie warten. Zudem verdeutlichen wir die finanziellen Auswirkungen anhand von Rechenbeispielen und ziehen den Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

STEUERVORTEILE BEI ELEKTROAUTOS IM RAHMEN DER DIENSTWAGENESTEUERUNG.

Firmenwagen sind für Angestellte oft attraktiv, weil sie mit diesen auch günstig privat mobil bleiben können. Jedoch müssen sie das in ihrer Steuererklärung berücksichtigen, da bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens ein sogenannter geldwerter Vorteil vorliegt. Dabei ist es möglich, alle privaten Fahrten in einem Fahrtenbuch zu vermerken, sämtliche vom Arbeitgeber getragenen Kosten zu berücksichtigen und anhand der Jahresfahrleistung dann die Kilometerkosten zu berechnen und in der Steuererklärung entsprechend zu berücksichtigen.

 

Weniger aufwendig ist hingegen die sogenannte 1-Prozent-Regelung, die deshalb auch häufiger Anwendung findet. Hierbei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens monatlich als geldwerter Vorteil veranschlagt und mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Ist dein Dienstwagen ein Elektroauto oder Plug-in-Hybrid, kannst du bares Geld sparen. Denn hier darfst du als Bemessungsgrundlage statt einem Prozent sogar 0,5 Prozent vom Bruttolistenpreis ansetzen. Du fährst ein vollelektrisches Modell (BEV) mit einem Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung von höchstens 60.000 Euro? Noch besser! Dann werden vom Bruttolistenpreis nämlich nicht 1,0 Prozent oder 0,50 Prozent, sondern nur 0,25 Prozent angerechnet.

ARBEITSWEGBESTEUERUNG.

Du nutzt deinen Firmenwagen auch für den Weg zur Arbeit? Wegen des damit zusammenhängenden geldwerten Vorteils werden hier auch Steuern in Form der Arbeitswegbesteuerung fällig. Diese liegen für jeden Kilometer Fahrstrecke bei 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Dabei winken jedoch wiederum Steuervorteile bei E-Autos, die als Firmenwagen für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Auch hier darfst du bei der Bemessungsgrundlage nämlich wiederum 0,50 bzw. 0,25 Prozent statt 1,0 Prozent in der Steuererklärung ansetzen.

RECHENBEISPIELE: E-DIENSTWAGEN VS. VERBRENNER.

Diese Regelungen mit unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen mögen etwas abstrakt klingen und Ersparnisse angesichts Differenzen von Zehntelprozentpunkten wie Kleinkram wirken. Deswegen wollen wir die Unterschiede anhand von exemplarischen Rechenbeispielen verdeutlichen, bei denen wir jeweils einen Verbrenner und ein E-Auto vergleichen. Den Anfang machen die Modelle BMW X2 M35i xDrive und BMW iX3, die beide über 60.000 Euro kosten:

Verbrenner: BMW X2 M35i xDrive

Antrieb: Benzinmotor

Preis: ab 63.800 Euro

Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der privaten Nutzung (1 %): 638 Euro

Arbeitswegbesteuerung bei 20 km Arbeitsweg: 382,80 Euro

Gesamtsumme des zu versteuernden geldwerten Vorteils pro Monat: 1.020,80 Euro

Elektro: BMW iX3

Antrieb: Elektromotor

Preis: ab 67.300 Euro

Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der privaten Nutzung (0,5 %): 336,50 Euro.

Arbeitswegbesteuerung bei 20 km Arbeitsweg: 201,90 Euro

Gesamtsumme des zu versteuernden geldwerten Vorteils pro Monat: 538,40 Euro

Beim direkten Vergleich der beiden Modelle musst du bei BMW iX3 rund 482,40 Euro weniger mit deinem persönlichen Steuersatz monatlich versteuern


Noch deutlicher sind die Unterschiede beim Vergleich der Modelle BMW 520i Limousine und BMW iX2 xDrive30 aus, deren Bruttolistenpreise beide unter der Grenze von 60.000 Euro liegen:

Verbrenner: BMW 520i Limousine

Antrieb: Benzinmotor

Preis: ab 57.550 Euro

Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der privaten Nutzung (1 %): 575,50 Euro

Arbeitswegbesteuerung bei 20 km Arbeitsweg: 345,30 Euro

Gesamtsumme des zu versteuernden geldwerten Vorteils pro Monat: 920,80 Euro

Elektro: BMW iX2 xDrive30 (mit Premiumpaket)

Antrieb: Elektromotor

Preis: ab 58.100 Euro

Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der privaten Nutzung (0,25 %): 145,25 Euro.

Arbeitswegbesteuerung bei 20 km Arbeitsweg: 87,15 Euro

Gesamtsumme des zu versteuernden geldwerten Vorteils pro Monat: 232,40 Euro

In dem aufgeführten Beispiel musst du bei der Wahl des BMW iX2 monatlich rund 688,40 Euro weniger als geldwerten Vorteil mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern, obwohl beide Fahrzeuge einen ähnlichen Listenpreis aufweisen.


Hinweis: Die oben aufgeführten Beispiele dienen der exemplarischen Darstellung und können aufgrund der individuellen Steuerklassen und Änderungen in der Steuergesetzgebung variieren. Für die exakte Bestimmung des geldwerten Vorteils ist ein Steuerberater hinzuzuziehen.

ANHEBUNG DER BEMESSUNGSGRUNDLAGE.

Im Rahmen des aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Wachstumschancengesetzes hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Neuregelung der steuerlichen Behandlung von elektrischen Dienstwagen vorsieht. Dieser aktuell diskutierte Entwurf sieht vor, die Schwelle des Bruttolistenpreises, bis zu der die vergünstigte 0,25-Prozent-Regelung für die private Nutzung von E-Dienstwagen gilt, von 60.000 auf 80.000 Euro anzuheben. Mit dieser Maßnahme beabsichtigt die Regierung, den Erwerb von hochpreisigen Elektroautos als Firmenwagen zu fördern, um den gestiegenen Anschaffungskosten dieser Fahrzeuge Rechnung zu tragen.

 

Damit die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die 0,25 % Versteuerung auf 80.000 Euro im Rahmen des Wachstumschancengesetzes in Kraft treten kann, müssen allerdings sowohl der Bundestag (am 17.11.2023) als auch der Bundesrat (am 15.12.2023) dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Die Erhöhung würde (Stand 31.10.2023) anschließend frühestens für Erstzulassungen ab dem 01.01.2024 gelten.

WIR FASSEN ZUSAMMEN:

DEUTLICHE STEUERVORTEILE BEI E-DIENSTWAGEN.

Aus kleinen Unterschieden bei der Bemessungsgrundlage resultieren also deutliche Unterschiede beim zu versteuernden geldwerten Vorteil. Besonders hoch sind die Steuervorteile bei E-Dienstwagen, falls es sich um Modelle mit Bruttolistenpreisen von weniger als 60.000 Euro handelt, die auch für den Arbeitsweg genutzt werden. Hier lassen sich bei typischen Steuersätzen von etwa 35 Prozent monatlich schnell dreistellige und im Jahr sogar vierstellige Eurobeträge einsparen.

Die gute Nachricht: Diese Steuervorteile bei E-Dienstwagen gelten nicht nur dieses, sondern nach aktueller Lage sogar für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2030. Sollte es zu einer Anhebung der Bemessungsgrundlage für die 0,25 % Versteuerung auf 80.000 Euro im Rahmen des Wachstumschancengesetzes kommen, können je nach gewählter Ausstattung auch Modelle wie der BMW i5, BMW iX oder BMW iX3 von der günstigeren E-Dienstwagenbesteuerung profitieren.

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